Auch Makler müssen für Ihren eigenen Betrieb rechtzeitig vorsorgen – Unternehmervollmacht:
Unternehmervollmacht für Makler und Maklerunternehmen – So sichern Sie Ihr Lebenswerk:
Während mittelgroße und große Unternehmen durch Management- und Geschäftsleitungsebenen und Bereichszuständigkeiten häufig für Notfälle Inhouse-Interimslösungen mit gegenseitiger Vertretungsvollmacht vorhalten, sollten einzelne Führungsmitglieder ausfallen, sind kleine Unternehmen und insbesondere Einmann-Gewerbetreibende oder Ein-Mann-GmbHs sehr oft in einer schwierigen Situation, sollte der Geschäftsführer bzw. Inhaber unvorhergesehen kurz- oder längerfristig ausfallen.
Wir tragen in unserem Verein dieser Problematik für unsere Mitglieder schon längere Zeit Rechnung und haben den mittlerweile sehr bekannten und beliebten Notfallordner mit dem Notfallplan entwickelt. Er wurde bisher an mehrere hundert Maklerinnen und Makler kostenfrei zur Verfügung gestellt und verschickt. www.makler-notfall-ordner.de
Warum eine Unternehmervollmacht für Makler wichtig ist:
Mit zunehmendem Alter besteht rein statistisch eine höhere Gefahr von medizinischen Notfällen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Im Fall einer Geschäftsunfähigkeit oder gar im Todesfall kann das Lebenswerk des Maklers in kurzer Zeit zerstört sein, wenn er nicht für diesen Fall vorgesorgt hat. Besonders betroffen sind in diesen Fällen Einzelmakler ohne Mitarbeiter, die als Einzelunternehmen unterwegs sind. Denn im Fall des Falles gehen die Bestäns den Direktanbindungen des Maklers meist schnell zu den jeweiligen Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer über und sind damit für seine Angehörigen nicht zu erreichen. Die Erben erhalten weder eine Ausgleichszahlung noch die Möglichkeit eines nachträglichen Zugriffs auf diese Daten.
Unternehmervollmacht für Makler und Maklerunternehmen:
Um auch hier eine nachhaltige und tragfähige Lösung bereitzustellen, haben wir in unserem Verein eine Unternehmervollmacht für Makler entwickelt. Diese Out-of-the-box-Lösung versetzt Maklerinnen und Makler in die Lage, sofort eine tragfähige Notfalllösung zu installieren. Die Firma bzw. das Unternehmen bleibt sofort auch in Notfällen voll handlungsfähig und die Geschäfte können weitergehen, bis der ausgefallene Geschäftsführer oder Inhaber seinen Platz wieder einnehmen kann. Sollte eine Rückkehr nicht möglich sein, sind die Weichen für eine Nachfolgeregelung gestellt.
Die Unternehmervollmacht für Makler ist flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse abstimmbar und in wenigen Tagen eingerichtet. Sie ist jederzeit veränderbar und widerruflich. Unser Verein bietet die Einrichtung der Unternehmervollmacht für unsere Mitglieder selbstverständlich kostenfrei an.
Bei Interesse an weitere Informationen zur Vollmacht, deren Inhalt und die Gestaltungsmöglichkeiten nehmen Sie mit uns kontakt auf:
Wir raten allen Maklern, sofern noch nicht geschehen, einen Notfall- und Nachfolgeplan aufzustellen. Nicht zuletzt sollte sich der Einzelmakler über seine Rechtsform Gedanken machen. Der Status als Einzelunternehmer ist im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Problemstellungen ungeeignet. Welche Rechtsform unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten sinnvoll erscheint, sollte der Makler mit einem Experten aus unserem Verein besprechen. In diesem Zusammenhang bieten wir allen Maklern ein kostenfreies Telefoncoaching an, in dem die ersten wichtigen individuellen Schritte besprochen werden.