Vorsorge für das Maklerbüro

Richtig sorgt nur derjenige vor, der nicht nur an die finanziellen Aspekte denkt, sondern auch Regelungen für den Fall trifft, dass er plötzlich wegen Unfall oder Krankheit als Unternehmerpersönlichkeit für eine bestimmte Zeit oder sogar dauerhaft ausfällt.

Für den Fortbestand des Maklerbüros muss dafür Sorge getroffen werden, dass die Kunden weiter betreut, Verträge weiter eingedeckt und Geschäft weiter abgeschlossen wird. Sachkundige Mitarbeiter können diese Aufgaben übernehmen, wenn sie über die notwendige behördliche Erlaubnis verfügen. Darüber hinaus bedarf es aber, um für das Maklerbüro agieren zu dürfen, entsprechender Vollmachten. Je nach Ausgestaltung kommen hier Prokura oder Handlungsvollmacht in Betracht.

Ein reibungsloser Ablauf wird sicherlich zudem nur dann möglich sein, wenn der Vertreter ausreichend über die Betriebsinterna informiert ist und soweit notwendig auch auf entsprechende Daten zugreifen kann (Stichwort “Passwörter”). Keine Frage, dass für diese Aufgaben nur eine Vertrauensperson in Betracht kommt. Eine langfristige Planung ist hier unumgänglich.

Wer nicht als Einzelkämpfer unterwegs ist, sondern mit einem Kooperationspartner z. B. in der Rechtsform einer GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der sollte auch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Denn auch hier sollte geregelt sein, was bei vorübergehendem oder längerem Ausfall eines Gesellschafters gelten soll. Zu denken ist an die Fragen der Aufgabenzuordnung, Gewinnverteilung, Ausschluss und Abfindung.

Warum Vorsorge und Notfallplanung so wichtig ist:

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Notfallplanung. Senden Sie uns den Anfragebogen mit ersten Informationen an: info@makler-nachfolger-club.de

Anfrage Makler-Notfallplan

 

 

 

 

 

 

 

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Weitere Informatioenen finden Sie auf unserer Seite:

www.makler-notfallplan.de

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.