- Sie sind Makler und denken über Ihre Nachfolgegestaltung nach?
- Sie haben schon einen Nachfolger, wissen aber nicht, wie Sie in einbeziehen sollen?
- Sie machen sich Gedanken, was passiert, wenn Sie von heute auf morgen wegen Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage sind, Ihren Betrieb weiter zu führen?
Dann liefert der Makler Notfallplan das Richtige für Sie.
Eine sinnvolle Nachfolgegestaltung bezieht sich nicht nur auf die Frage, “Was kommt danach?”, sondern berücksichtigt auch die Regelungen für den Fall des vorübergehenden oder dauerhaften Ausfall des Maklers sowohl im Hinblick auf dessen betriebliche als auch private Interessen.
Für den Fortbestand des Maklerbüros ist entscheidend, dass der Betrieb auch dann weiter laufen kann, wenn die Unternehmerpersönlichkeit ausfällt. Im Falle des vorübergehenden Ausfalls kann es schon genügen, wenn Fachpersonal den Ausfall kompensieren kann und mit den erforderlichen Genehmigungen und Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht etc.) ausgestattet ist. Persönlich sollte der Makler durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dafür sorgen, dass nur seine Vertrauenspersonen, nicht aber ein gerichtlich bestellter Betreuer seine Angelegenheiten regeln darf. Die Patientenverfügung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die gewünschten medizinischen Maßnahmen zu definieren.
Die Regelungsmöglichkeiten für die unternehmerische Nachfolge sind vielfältig. Die lebzeitige Übergabe durch Verkauf des Unternehmens oder die Unternehmensnachfolge erst im Todesfall sind nur die bekanntesten erbrechtlichen Regelungstypen. Es bedarf daher einer gezielten Abstimmung der Regelungen und Anordnungen, um den Willen des Erblassers mit den Bedürfnissen der nachfolgenden Generation in Einklang zu bringen.
Warum Vorsorge und Notfallplanung so wichtig ist:
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Notfallplanung. Senden Sie uns den Anfragebogen mit ersten Informationen an: info@makler-nachfolger-club.de
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