Jens Reichow Rechtsanwalt

Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jens Reichow

Rechtsanwalt Jens Reichow, (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) betreut die Fachbereiche Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung. 2015 wurde Rechtsanwalt Jens Reichow der Titel “Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” verliehen.

 

Ferner engagiert sich Rechtsanwalt Jens Reichow in verschiedenen anwaltlichen Interessensverbänden. Weiter ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes betreut er Kunden bei allen Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen (z.B. BA?rgschaften, fehlerhafte Kontoführung). Ferner ist Herr Jens Reichow auch im Bereich der Anlageberatung tätig, wobei er hierbei sowohl Vermittler als auch geschädigte Anleger vertritt. Dies erfolgt dabei zu einer Vielzahl unterschiedlicher Kapitalanlagen.

Vertriebs- und Vermittlerrecht

Vermittler aus den Bereichen Versicherungen und Kapitalanlagen (z.B. Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Anlageberater) vertritt Herr Jens Reichow in sämtlichen Belangen (z.B. Abwehr von Haftungsansprüchen, Bestandsübertragungen). Kernbereich seiner Tätigkeit ist dabei auch die Gestaltung von Verträgen, insbesondere z.B. Maklerverträge und Honorarvereinbarungen.

 

Weiter ist Herr Rechtsanwalt Jens Reichow auch im Handelsvertreterrecht tätig und vertritt dabei die Interessen einzelner Handelsvertreter und Vertriebsunternehmen. Typische Streitfällen sind dabei z.B. die Rückforderung unverdient gebliebener Provisionen, Geltendmachung des Buchauszuges, Ausgleichsansprüchen und Stornoreserven.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstA?tzt Herr Rechtsanwalt Reichow Unternehmer bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und berät beim Kauf/Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder einzelnen Unternehmensgegenständen (z.B. Maklerbestände). Daneben vertritt er auch Gesellschafter und Geschäftsführer in streitigen Verfahren.

Vita:

  • 2016: Gründung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
  • 2012 – 2015: Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei mit Schwerpunkt Bankrecht, Versicherungsrecht, Vertriebsrecht
  • 2010 – 2012: Referendariat am OLG Rostock
  • 2004 – 2010: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg

Qualifikationen:

  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Hamburger Anwaltsverein
Mehr über Rechtsanwalt Jens Reichow erfahren Sie auf:

www.joehnke-reichow.de

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.