Datenschutz-Beauftragter für Makler

Datenschutz-Beratung im Maklerbüro. Wir stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragen zur Seite.

Datenschutz für Makler

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird es erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten geben (Art. 35 ff. DSGVO). Diese ist bindend sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten freiwillig bestellen oder sich extern in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen beraten lassen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann eine kostengünstige Lösung für Ihren Betrieb darstellen. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsbausteine vom Datenschutz-Audit bis hin zur Stellung des externen Datenschutzbeauftragten an.

Wir machen Sie und Ihr Unternehmen fit für die neuen Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

 

Folgende Bausteine können Sie wählen:

    • Erstellung einer Status-Quo-Analyse zum Thema Datenschutz
    • Einführung eines Datenschutz-Management-Systems
    • Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses
    • Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung
    • Prüfung der Vollständigkeit der Informationspflichtangaben
    • Stellung des Datenschutzbeauftragten
    • weitere Audits, Checks, Workshops und Seminare zum Thema Datenschutz

Vereinsmitglieder vom Makler Nachfolger Club e.V. erhalten Sonderkonditionen.

Ihr Datenschutzbeauftragter:

Petersen Consulting – Unternehmensberatung

Oliver Petersen
Mittlerer Kirchhaldenweg 3b
70195 Stuttgart

Tel.: +49 711 656 74 87
Fax: +49 711 656 74 88
info@petersen-consulting.eu
www.petersen-consulting.eu/datenschutzberatung/

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.