Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung für Makler ist für jeden von existenzieller Bedeutung. Zum einen müssen Sie die Betreuung Ihrer Kunden und das eigene finanzielle Auskommen im Ruhestand absichern und zum anderen für den Notfall vorsorgen. Hierauf sollten Sie sich möglichst frühzeitig vorbereiten!

Am Anfang einer sinnvollen Nachfolgeplanung sollte sich der Makler stets die Frage stellen, ob und auf welche Weise er sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen möchte. Die Bandbreite ist groß und reicht von der Stundenreduzierung über die reine Beraterfunktion bis hin zum völligen Ausstieg. Entsprechend differenziert muss auch die Ausgestaltung aussehen. Denn neben dem Verkauf des Unternehmens bietet sich z. B. die Einbeziehung eines Nachfolgers als Mitgesellschafter an. Ein Einzelunternehmen kann hierzu in eine Gesellschaft “umgewandelt” werden. Die finanzielle Absicherung sollte ebenfalls bedacht werden. In Betracht kommen neben gesellschaftsvertraglichen Gewinnbeteiligungs- und Abfindungsregelungen z. B. auch Pensionszusagen im Rahmen des Gesellschaftsvertrags oder Geschäftsführeranstellungsvertrags.

Zu bedenken sind auch etwaige Ansprüche Dritter. Hierzu gehören allen voran die sog. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Wer z. B. eines seiner Kinder als Alleinerben (auch des Maklerbetriebs) einsetzt, der muss berücksichtigen, dass den anderen (enterbten) Kindern ein Pflichtteilsanspruch gegen den Erben zusteht. Auch bei einer lebzeitigen Übergabe bestehen ähnliche Ansprüche. Denn im Falle einer lebzeitigen schenkweisen Übergabe steht dem benachteiligten Kind gegen das beschenkte Kind unter bestimmten Voraussetzungen gegen der sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.

Eine gute Nachfolgegestaltung berücksichtigt daher auch die Interesse der Familie insgesamt und der einzelnen Familienmitglieder. Darüber hinaus sollten, soweit möglich, auch steuerliche Freibeträge und Begünstigungsregelungen ausgeschöpft werden.

Warum Vorsorge und Nachfolgeplanung so wichtig ist:

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Notfallplanung. Senden Sie uns den Anfragebogen mit ersten Informationen an: info@makler-nachfolger-club.de

Anfrage Makler-Notfallplan

 

 

 

 

 

 

 

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Anfrage Makler Notfallplan

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite:

www.makler-notfallplan.de

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.